Impressum Generator Schweiz 2026

specialpage

12. Januar 2026

Impressum-Generator: Was für Schweizer KMU 2026 Pflicht ist

Impressum Generator Schweiz 2026

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12. Januar 2026

Impressum-Generator: Was für Schweizer KMU 2026 Pflicht ist

„Brauche ich das wirklich?“ Diese Frage stellen sich viele Selbstständige beim Thema Impressum. Die Antwort ist kurz: Ja. Wer in der Schweiz eine Website betreibt, die Waren, Werke oder Leistungen anbietet – und das trifft auf fast jedes KMU zu –, unterliegt der Impressumspflicht nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Seit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) und den aktuellen Standards im Jahr 2026 sind die Anforderungen an die Transparenz gewachsen. Ein Impressum ist heute weit mehr als nur eine Adresse; es ist ein Vertrauensbeweis und ein rechtlicher Schutzschild.

Die Checkliste: Das muss zwingend in dein Impressum

Ein rechtssicheres Impressum für ein Schweizer Unternehmen muss im Jahr 2026 folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name des Unternehmens: Bei Einzelfirmen ist dies der Vor- und Nachname (plus ggf. der Firmenzusatz), bei GmbHs oder AGs der offizielle Name laut Handelsregister.

  2. Vollständige Postadresse: Ein Postfach allein reicht nicht aus. Es muss die physische Geschäftsadresse angegeben werden.

  3. E-Mail-Adresse: Eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme muss möglich sein.

  4. Telefonnummer: Auch wenn dies oft diskutiert wird: Um dem UWG vollumfänglich zu entsprechen, sollte eine Telefonnummer für die unmittelbare Kommunikation vorhanden sein.

  5. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): Die Angabe der UID (z. B. CHE-123.456.789) ist für im Handelsregister eingetragene Firmen Pflicht und schafft zusätzliche Seriosität.

  6. Vertretungsberechtigte Personen: Nenne die Zeichnungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer oder Verwaltungsräte).

Achtung: Die nDSG-Falle 2026

Viele verwechseln das Impressum mit der Datenschutzerklärung. Während das Impressum sagt, wer du bist, erklärt die Datenschutzerklärung, was du mit den Daten deiner Besucher machst.

Wichtig für 2026: Im Impressum sollte ein direkter Verweis auf die verantwortliche Person für den Datenschutz enthalten sein, sofern dies nicht bereits in der separaten Datenschutzerklärung geschieht. Wer auch Kunden in der EU bedient, benötigt zudem oft einen EU-Datenschutzvertreter.

Impressum-Generatoren: Fluch oder Segen?

Es gibt hervorragende Schweizer Generatoren (z. B. von admin.ch oder spezialisierten Anwaltskanzleien), die dir helfen, die richtigen Formulierungen zu finden.

  • Vorteil: Du vergisst keine Pflichtangaben und bist schnell rechtssicher.

  • Gefahr: Ein Generator ist nur so gut wie deine Eingaben. Wenn du die UID vergisst oder eine falsche Rechtsform wählst, ist auch das generierte Dokument fehlerhaft.

Experten-Tipp: Kopiere niemals einfach das Impressum eines Konkurrenten. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern kann aufgrund unterschiedlicher Rechtsformen (z. B. Einzelfirma vs. GmbH) zu rechtlich falschen Angaben führen.

Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Gesetz verlangt, dass das Impressum „leicht auffindbar“ ist. In der Praxis bedeutet das:

  • Es sollte von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein.

  • Der Link sollte klar als „Impressum“ benannt sein (verstecke es nicht unter „Rechtliches“ oder „Info“).

  • Die Platzierung im Footer (Fusszeile) der Website ist der bewährte Standard. So wie ich es auch bei dieser Seite gemacht hab.

Was passiert bei Verstössen?

In der Schweiz sind Abmahnwellen, wie man sie aus Deutschland kennt, seltener, aber nicht ausgeschlossen. Viel gravierender ist jedoch das Risiko von Klagen durch Konkurrenten oder Konsumentenschutzorganisationen wegen unlauteren Wettbewerbs. Zudem wirkt ein fehlendes Impressum auf Schweizer Kunden extrem – im Zweifelsfall kauft der Kunde lieber dort, wo er weiss, wer dahintersteckt.

Fazit: In 10 Minuten zur Rechtssicherheit

Ein korrektes Impressum ist keine Raketenwissenschaft. Mit den richtigen Angaben und einem Blick auf die aktuelle Gesetzgebung 2026 ist deine Website in wenigen Minuten abgesichert. Es ist das Fundament für das Vertrauen deiner Kunden und ein Muss für jedes professionelle KMU.

Die Checkliste: Das muss zwingend in dein Impressum

Ein rechtssicheres Impressum für ein Schweizer Unternehmen muss im Jahr 2026 folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name des Unternehmens: Bei Einzelfirmen ist dies der Vor- und Nachname (plus ggf. der Firmenzusatz), bei GmbHs oder AGs der offizielle Name laut Handelsregister.

  2. Vollständige Postadresse: Ein Postfach allein reicht nicht aus. Es muss die physische Geschäftsadresse angegeben werden.

  3. E-Mail-Adresse: Eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme muss möglich sein.

  4. Telefonnummer: Auch wenn dies oft diskutiert wird: Um dem UWG vollumfänglich zu entsprechen, sollte eine Telefonnummer für die unmittelbare Kommunikation vorhanden sein.

  5. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): Die Angabe der UID (z. B. CHE-123.456.789) ist für im Handelsregister eingetragene Firmen Pflicht und schafft zusätzliche Seriosität.

  6. Vertretungsberechtigte Personen: Nenne die Zeichnungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer oder Verwaltungsräte).

Achtung: Die nDSG-Falle 2026

Viele verwechseln das Impressum mit der Datenschutzerklärung. Während das Impressum sagt, wer du bist, erklärt die Datenschutzerklärung, was du mit den Daten deiner Besucher machst.

Wichtig für 2026: Im Impressum sollte ein direkter Verweis auf die verantwortliche Person für den Datenschutz enthalten sein, sofern dies nicht bereits in der separaten Datenschutzerklärung geschieht. Wer auch Kunden in der EU bedient, benötigt zudem oft einen EU-Datenschutzvertreter.

Impressum-Generatoren: Fluch oder Segen?

Es gibt hervorragende Schweizer Generatoren (z. B. von admin.ch oder spezialisierten Anwaltskanzleien), die dir helfen, die richtigen Formulierungen zu finden.

  • Vorteil: Du vergisst keine Pflichtangaben und bist schnell rechtssicher.

  • Gefahr: Ein Generator ist nur so gut wie deine Eingaben. Wenn du die UID vergisst oder eine falsche Rechtsform wählst, ist auch das generierte Dokument fehlerhaft.

Experten-Tipp: Kopiere niemals einfach das Impressum eines Konkurrenten. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern kann aufgrund unterschiedlicher Rechtsformen (z. B. Einzelfirma vs. GmbH) zu rechtlich falschen Angaben führen.

Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Gesetz verlangt, dass das Impressum „leicht auffindbar“ ist. In der Praxis bedeutet das:

  • Es sollte von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein.

  • Der Link sollte klar als „Impressum“ benannt sein (verstecke es nicht unter „Rechtliches“ oder „Info“).

  • Die Platzierung im Footer (Fusszeile) der Website ist der bewährte Standard. So wie ich es auch bei dieser Seite gemacht hab.

Was passiert bei Verstössen?

In der Schweiz sind Abmahnwellen, wie man sie aus Deutschland kennt, seltener, aber nicht ausgeschlossen. Viel gravierender ist jedoch das Risiko von Klagen durch Konkurrenten oder Konsumentenschutzorganisationen wegen unlauteren Wettbewerbs. Zudem wirkt ein fehlendes Impressum auf Schweizer Kunden extrem – im Zweifelsfall kauft der Kunde lieber dort, wo er weiss, wer dahintersteckt.

Fazit: In 10 Minuten zur Rechtssicherheit

Ein korrektes Impressum ist keine Raketenwissenschaft. Mit den richtigen Angaben und einem Blick auf die aktuelle Gesetzgebung 2026 ist deine Website in wenigen Minuten abgesichert. Es ist das Fundament für das Vertrauen deiner Kunden und ein Muss für jedes professionelle KMU.

Autor: Livio Bätschmann

Livio Bätschmann ist Webdesigner und SEO-Profi aus der Ostschweiz und Gründer von specialpage. Er unterstützt KMU, Startups und Selbstständige dabei, mehr Sichtbarkeit, Vertrauen und Anfragen über ihre Website zu gewinnen. Durch zahlreiche Kundenprojekte hat er breite Erfahrung in Webdesign, Local SEO, Conversion-Optimierung und datenbasiertem Marketing aufgebaut.


Sein Wissen teilt Livio regelmässig in über 135 Blogbeiträgen, auf Social Media und in Communities rund um Webdesign, SEO und Online-Marketing. Dabei verbindet er Praxis, kreative Denkweise und klare Daten, um echten Mehrwert zu bieten.

Schwerpunkte:
Webdesign, Local SEO Schweiz, Landingpages, Conversion-Optimierung, Content-Strategie

Letzte Aktualisierung:

12.01.2026

Portrait von Livio Bätschmann, Webdesigner und SEO-Marketer

Häufigste Fragen kurz beantwortet

Häufigste Fragen kurz beantwortet

Reicht ein Link auf mein LinkedIn-Profil als Impressum?

Brauchen auch rein private Blogs ein Impressum?

Muss die Mehrwertsteuer-Nummer (MwSt.-Nr.) ins Impressum?

Reicht ein Link auf mein LinkedIn-Profil als Impressum?

Brauchen auch rein private Blogs ein Impressum?

Muss die Mehrwertsteuer-Nummer (MwSt.-Nr.) ins Impressum?

„Brauche ich das wirklich?“ Diese Frage stellen sich viele Selbstständige beim Thema Impressum. Die Antwort ist kurz: Ja. Wer in der Schweiz eine Website betreibt, die Waren, Werke oder Leistungen anbietet – und das trifft auf fast jedes KMU zu –, unterliegt der Impressumspflicht nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Seit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) und den aktuellen Standards im Jahr 2026 sind die Anforderungen an die Transparenz gewachsen. Ein Impressum ist heute weit mehr als nur eine Adresse; es ist ein Vertrauensbeweis und ein rechtlicher Schutzschild.

Die Checkliste: Das muss zwingend in dein Impressum

Ein rechtssicheres Impressum für ein Schweizer Unternehmen muss im Jahr 2026 folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name des Unternehmens: Bei Einzelfirmen ist dies der Vor- und Nachname (plus ggf. der Firmenzusatz), bei GmbHs oder AGs der offizielle Name laut Handelsregister.

  2. Vollständige Postadresse: Ein Postfach allein reicht nicht aus. Es muss die physische Geschäftsadresse angegeben werden.

  3. E-Mail-Adresse: Eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme muss möglich sein.

  4. Telefonnummer: Auch wenn dies oft diskutiert wird: Um dem UWG vollumfänglich zu entsprechen, sollte eine Telefonnummer für die unmittelbare Kommunikation vorhanden sein.

  5. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): Die Angabe der UID (z. B. CHE-123.456.789) ist für im Handelsregister eingetragene Firmen Pflicht und schafft zusätzliche Seriosität.

  6. Vertretungsberechtigte Personen: Nenne die Zeichnungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer oder Verwaltungsräte).

Achtung: Die nDSG-Falle 2026

Viele verwechseln das Impressum mit der Datenschutzerklärung. Während das Impressum sagt, wer du bist, erklärt die Datenschutzerklärung, was du mit den Daten deiner Besucher machst.

Wichtig für 2026: Im Impressum sollte ein direkter Verweis auf die verantwortliche Person für den Datenschutz enthalten sein, sofern dies nicht bereits in der separaten Datenschutzerklärung geschieht. Wer auch Kunden in der EU bedient, benötigt zudem oft einen EU-Datenschutzvertreter.

Impressum-Generatoren: Fluch oder Segen?

Es gibt hervorragende Schweizer Generatoren (z. B. von admin.ch oder spezialisierten Anwaltskanzleien), die dir helfen, die richtigen Formulierungen zu finden.

  • Vorteil: Du vergisst keine Pflichtangaben und bist schnell rechtssicher.

  • Gefahr: Ein Generator ist nur so gut wie deine Eingaben. Wenn du die UID vergisst oder eine falsche Rechtsform wählst, ist auch das generierte Dokument fehlerhaft.

Experten-Tipp: Kopiere niemals einfach das Impressum eines Konkurrenten. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern kann aufgrund unterschiedlicher Rechtsformen (z. B. Einzelfirma vs. GmbH) zu rechtlich falschen Angaben führen.

Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Gesetz verlangt, dass das Impressum „leicht auffindbar“ ist. In der Praxis bedeutet das:

  • Es sollte von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein.

  • Der Link sollte klar als „Impressum“ benannt sein (verstecke es nicht unter „Rechtliches“ oder „Info“).

  • Die Platzierung im Footer (Fusszeile) der Website ist der bewährte Standard. So wie ich es auch bei dieser Seite gemacht hab.

Was passiert bei Verstössen?

In der Schweiz sind Abmahnwellen, wie man sie aus Deutschland kennt, seltener, aber nicht ausgeschlossen. Viel gravierender ist jedoch das Risiko von Klagen durch Konkurrenten oder Konsumentenschutzorganisationen wegen unlauteren Wettbewerbs. Zudem wirkt ein fehlendes Impressum auf Schweizer Kunden extrem – im Zweifelsfall kauft der Kunde lieber dort, wo er weiss, wer dahintersteckt.

Fazit: In 10 Minuten zur Rechtssicherheit

Ein korrektes Impressum ist keine Raketenwissenschaft. Mit den richtigen Angaben und einem Blick auf die aktuelle Gesetzgebung 2026 ist deine Website in wenigen Minuten abgesichert. Es ist das Fundament für das Vertrauen deiner Kunden und ein Muss für jedes professionelle KMU.

Autor: Livio Bätschmann

Livio Bätschmann ist Webdesigner und SEO-Profi aus der Ostschweiz und Gründer von specialpage. Er unterstützt KMU, Startups und Selbstständige dabei, mehr Sichtbarkeit, Vertrauen und Anfragen über ihre Website zu gewinnen. Durch zahlreiche Kundenprojekte hat er breite Erfahrung in Webdesign, Local SEO, Conversion-Optimierung und datenbasiertem Marketing aufgebaut.


Sein Wissen teilt Livio regelmässig in über 135 Blogbeiträgen, auf Social Media und in Communities rund um Webdesign, SEO und Online-Marketing. Dabei verbindet er Praxis, kreative Denkweise und klare Daten, um echten Mehrwert zu bieten.

Schwerpunkte:
Webdesign, Local SEO Schweiz, Landingpages, Conversion-Optimierung, Content-Strategie

Letzte Aktualisierung:

12.01.2026

Portrait von Livio Bätschmann, Webdesigner und SEO-Marketer

Häufigste Fragen kurz beantwortet

Was kostet eine Website bei specialpage?

Wie lange dauert die Umsetzung?

Mit welchem System arbeitest du?

Kann ich die Website später selbst bearbeiten?

Was brauche ich für den Start?